17. Februar bis 28. Februar 2025
Montag – Donnerstag
07:30 – 12:00 Uhr
12:30 – 15:30 Uhr
Freitag
07:30 – 13:00 Uhr
Die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich und zwar an der Erstwunsch-Schule.
Die Erziehungsberechtigten unterschreiben die Schulnachricht auf der Rückseite.
Mit der Anmeldung sind bis zu 6 Schulen auf der Rückseite der Schulnachricht zu reihen.
Die Erstwunsch-Schule bestätigt die Anmeldung auf dem Original der Schulnachricht.
Die Schule behält nur die Kopie, das Original kann gleich wieder mitgenommen werden.
Die Reihung bei der Aufnahme erfolgt auf Grund der Noten der Semesternachricht (nicht nach Zeitpunkt der Abgabe!).
Die vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes erfolgt für alle berufsbildenden mittleren und höheren Schulen bis Dienstag, 11. März 2025.
Die Briefe werden dann ab Mittwoch, den 12. März 2025, verschickt.
Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung über die vorläufige Aufnahme. Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht bei uns aufgenommen werden kann, wird die Anmeldung über die Bildungsdirektion automatisch an die nächstgereihte Schule weitergereicht.
Die vorläufige Aufnahme ist für beide Teile verbindlich. Der Schulplatz ist fix, wenn die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen im Jahreszeugnis erfüllt sind.
Das Jahreszeugnis ist von jenen Schüler/innen, die einen vorläufig zugewiesenen Schulplatz haben, am
Freitag, 4. Juli 2025, 07:30 bis 13:00 Uhr und am
Montag, 7. Juli 2025, 07:30 bis 15:30 Uhr,
in der Schule abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://ssl.schulanmeldung.at/